Kosten

Anwaltliche Tätigkeiten:

Für die anwaltlichen Tätigkeiten berechnen wir unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert (§ 49 b Abs. 5 BRAO), soweit nichts anderes vereinbart wird.

Im Einzelfall vereinbaren wir mit den Mandanten eine Vergütung nach der jeweils geleisteten Zeit oder nach einem angemessenen Gegenstandswert. Einzelheiten erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Erstberatung:

Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 120,00 EUR bis 250,00 EUR, abhängig vom Gegenstandswert sowie vom Umfang der Beratung.

Notariat:

Die Tätigkeiten im Notariat werden nach der Kostenordnung (KostO) vergütet.

Mediation:

Für die Dienstleistung der Mediation berechnen wir ein Honorar in Höhe von 120,00 EUR bis 250,00 EUR für eine Zeitstunde.

Einzelheiten können Sie gerne mit uns persönlich besprechen.


Auf sämtliche Dienstleistungen unserer Kanzlei berechnen wir die gesetzliche Mehrwertsteuer.


 
 
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