Anwaltliche Tätigkeiten:
Für die anwaltlichen Tätigkeiten berechnen wir
unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG). Die zu erhebenden Gebühren berechnen sich nach dem jeweiligen
Gegenstandswert (§ 49 b Abs. 5 BRAO), soweit nichts anderes vereinbart wird.
Im Einzelfall vereinbaren wir mit den Mandanten eine Vergütung nach der jeweils geleisteten Zeit oder nach einem angemessenen Gegenstandswert. Einzelheiten erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Erstberatung:
Für eine Erstberatung berechnen wir in der Regel 120,00
EUR bis 250,00 EUR, abhängig vom Gegenstandswert sowie vom Umfang der Beratung.